zwei Zahnbürsten - Sie wollen ein strahlend-weißes Lächeln ? Die Zahnzusatz-Experten beantworten Ihre Fragen, rund um das Thema Zahnzusatzversicherungen.

FAQ

Ihre Fragen, unsere Antworten!

Ihnen muss ein Zahn gezogen werden? Oder eine Zahnersatz-Maßnahme ist bereits geplant oder angeraten? Kein Problem!
Bei den Zahnzusatz-Experten sind bereits angeratene oder geplante Behandlungen an fehlenden Zähnen mitversichert! 

FAQ - Häufig gestellte Fragen

In unserem FAQ-Bereich geben wir die meisten Antworten, auf immer wiederkehrende Fragen. Ihr persönliches Anliegen wurde nicht beantwortet? Kein Problem - dann treten Sie einfach mit uns in Kontakt.

Was ist eine Zahnzusatzversicherung und wofür ist sie gedacht?

Eine Zahnzusatzversicherung ist eine Versicherung, die zusätzlich zur gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen werden kann und speziell auf die Bedürfnisse der Zahngesundheit ausgerichtet ist. Sie ist gedacht, um Patienten bei den hohen Kosten für zahnmedizinische Behandlungen zu unterstützen und ihnen somit eine optimale Versorgung zu ermöglichen. Durch eine Zahnzusatzversicherung können Patienten beispielsweise Kosten für Zahnersatz wie Implantate, Brücken oder Kronen abdecken lassen. Auch für Prophylaxe-Maßnahmen wie professionelle Zahnreinigungen oder Fluoridierungen kann eine solche Versicherung genutzt werden.

Je nach Tarif können auch Kieferorthopädie-Leistungen oder Inlays abgedeckt sein. Eine Zahnzusatzversicherung bietet somit eine finanzielle Absicherung und gibt Patienten die Möglichkeit, sich auch bei teuren Behandlungen für die bestmögliche Lösung zu entscheiden. Gerade im Alter oder bei Vorerkrankungen können hohe Kosten für Zahnbehandlungen entstehen, die ohne Zusatzversicherung nur schwer zu stemmen sind. Insgesamt bietet eine Zahnzusatzversicherung also ein hohes Maß an Sicherheit und Komfort im Bereich der Zahngesundheit und sollte von jedem in Erwägung gezogen werden, der langfristig gesunde und schöne Zähne haben möchte.

Welche Leistungen deckt unsere Zahnzusatzversicherung ab?

Unsere Zahnzusatzversicherung kann eine Vielzahl von Leistungen abdecken, die über die gesetzliche Krankenversicherung hinausgehen. Dazu gehören zum Beispiel Kosten für hochwertige Füllungen, Implantate, Kronen und Brücken sowie professionelle Zahnreinigungen und Parodontose-Behandlungen.

Ein fehlender Zahn kann vom Zahnarzt entweder mit einer Brücke (ca. 1.700.- € Eigenanteil) oder einem Implantat (ca. 3.000.- € Eigenanteil) versorgt werden. Das kann also schnell ins Geld gehen. Die Zahnzusatzversicherung von den Zahnzusatz-Experten leistet selbst für bereits angeratene Behandlungen an bis zu drei fehlenden (oder zu ziehenden), nicht ersetzten Zähnen. Eine Zahnlücke, wo schon Zahnersatz drin ist, gilt übrigens auch nicht als fehlend!

Die Leistungsstaffel der Zahnzusatz-Experten ermöglicht, dass der Patient schon ab Beginn des 2. Kalenderjahres 90% aus 3.000.- €, also effektiv bis zu 2.700.- € zum Implantat oder auch einer Brücke erstattet bekommt. Dies bedeutet, dass der Patient beispielsweise im September 2023 unser Zahnzusatzversicherung abschließt und bereits im Januar 2024 eine Zahnersatzbehandlung zu 90% von der Zahnzusatzversicherung der Zahnzusatz-Experten erstattet bekommt. 

Unsere Versicherung bietet somit einen umfassenden Schutz vor hohen Zahnarztkosten und ermöglicht es Ihnen, sich auch bei aufwendigen Behandlungen für die bestmögliche Versorgung zu entscheiden.

Gibt es Wartezeiten, bevor ich Leistungen in Anspruch nehmen kann?

Nein, unsere Zahnzusatzversicherung hat keine Wartezeit. Der Versicherungsschutz beginnt sofort mit Versicherungsbeginn. An dieser Stelle ist jedoch unsere Leistungsbegrenzung in den ersten vier Kalenderjahren zu erwähnen.

Erstattet werden maximal:

900,- € im ersten Kalenderjahr,
2.700,- € in den ersten beiden Kalenderjahren,
3.600,- € in den ersten drei Kalenderjahren,
und 8.100,- € in den ersten vier Kalenderjahren.

Kann ich die Zahnzusatzversicherung abschließen, wenn ich bereits bestehende Zahnprobleme habe?

Ist eine Behandlung an einem fehlenden oder zu ziehenden Zahn angedacht, kann ich die Versicherung abschließen. Sind Kunststoff-Füllungen oder prophylaktische Behandlungen geplant, kann ich die Versicherung ebenfalls abschließen.

Nicht abschließen kann ich die Versicherung, wenn eine Wurzelkanalbehandlung oder eine Zahnersatzmaßnahme (z.B. Krone oder Keramikfüllung) an einem vorhandenen Zahn eingefügt oder erneuert werden muss.

Welche Kosten werden von der Zahnzusatzversicherung übernommen?

Die Zahnzusatzversicherung der Zahnzusatz-Experten eignet sich für jedes Alter und nahezu jeden Patienten. Grundsätzlich können die Kosten für diverse zahnmedizinische Leistungen von uns übernommen werden. Hierzu zählen unter anderem:

  • Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken, Implantate, Inlays)
  • Füllungen (z.B. Komposit-Füllungen)
  • Wurzelbehandlungen
  • Parodontose Behandlungen
  • Professionelle Zahnreinigungen
  • Aufbiss-Schienen

Unsere Tarife sind jedoch nicht für…

-> Patienten mit mehr als 3 fehlenden oder zu ziehenden Zähnen
-> Patienten mit angeratener oder bereits geplanter Krone oder Inlay
-> Patienten mit angeratener oder bereits geplanter Wurzelbehandlung

…ausgelegt.

Wie hoch sind die Beiträge für die Zahnzusatzversicherung der Zahnzusatz-Experten?

Zunächst einmal ist zu sagen, dass die Höhe der Beiträge von verschiedenen Faktoren abhängig ist. Dazu zählen unter anderem das Alter des Versicherten, der Umfang des gewählten Tarifs sowie eventuelle Vorerkrankungen im Bereich der Zähne.

Bei uns richtet sich der effektive Monatsbeitrag danach, wie alt der Patient ist.

20-29 Jahre: 15,86 € Monatsbeitrag
30-39 Jahre: 25,92 € Monatsbeitrag
40-49 Jahre: 42,08 € Monatsbeitrag
50-59 Jahre: 57,91 € Monatsbeitrag
60- X Jahre: 74,78 € Monatsbeitrag

Es ist wichtig zu bedenken, dass eine Zahnzusatzversicherung langfristig betrachtet eine lohnende Investition darstellt. Denn im Falle einer notwendigen zahnärztlichen Behandlung können durch die Versicherung hohe Kosten abgedeckt werden, die ansonsten selbst getragen werden müssten.

Gibt es Altersbegrenzungen für den Abschluss der Zahnzusatzversicherung Zahnzusatz-Experten?

Nein, bei uns nicht! Viele Versicherungsunternehmen bieten Zahnzusatzversicherungen nur bis zu einem bestimmten Alter an, da das Risiko von Zahnerkrankungen und -problemen mit zunehmendem Alter steigt. Bei uns ist es jedoch nie zu spät, um eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Dennoch ist es ratsam, frühzeitig eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen, um von niedrigeren Beiträgen und einem breiteren Leistungsspektrum zu profitieren.

Muss ich meine Zahnarztrechnungen im Voraus bezahlen und diese dann bei der Versicherung einreichen?

Grundsätzlich ist es üblich, dass Zahnarztrechnungen im Voraus bezahlt werden müssen und Sie diese dann bei Ihrer Versicherung einreichen können.

Dies hat den Vorteil, dass Sie als Patient/in direkt mit Ihrem Zahnarzt abrechnen und somit eine schnellere Bearbeitung Ihrer Rechnung gewährleistet ist. Zudem haben Sie so auch eine bessere Übersicht über Ihre Kosten und können gegebenenfalls schneller reagieren, wenn etwas unklar ist oder eine Reklamation notwendig ist.

Natürlich gibt es auch Ausnahmen von dieser Regelung, beispielsweise bei größeren Behandlungen oder wenn Sie eine besondere Vereinbarung mit Ihrem Zahnarzt getroffen haben. In jedem Fall empfehlen wir Ihnen jedoch, sich vorab mit Ihrer Versicherung in Verbindung zu setzen und sich über die genauen Abrechnungsmodalitäten zu informieren.

Gibt es Obergrenzen für die Erstattung von Zahnbehandlungen?

Ja, es gibt Obergrenzen für die Erstattung von Zahnbehandlungen. Diese Grenzen werden von den Krankenkassen festgelegt und können je nach Versicherungsvertrag variieren. Die Höhe der Erstattung hängt auch von der Art der Behandlung ab.  

Bereits zu Beginn des 2. Kalenderjahres  können Sie bei uns eine Leistung in Höhe von 2.700 € in Anspruch nehmen.

Es ist wichtig zu betonen, dass die Obergrenzen nicht dazu dienen, Patienten unnötig finanziell zu belasten, sondern vielmehr eine sinnvolle Begrenzung darstellen. Durch diese Begrenzung können die Krankenkassen sicherstellen, dass ihre finanziellen Mittel effektiv eingesetzt werden und dass alle Versicherten gleichermaßen von den Leistungen profitieren.

Kann ich meine Zahnzusatzversicherung kündigen, wenn ich mit den Leistungen nicht zufrieden bin?

Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, Ihre Zahnzusatzversicherung zu kündigen, wenn Sie mit den Leistungen nicht zufrieden sind. Hierbei sollten Sie jedoch einige Aspekte beachten.

Des Weiteren sollten Sie sich bewusst sein, dass eine Kündigung Ihrer Zahnzusatzversicherung auch bedeuten kann, dass Sie auf wichtige Leistungen verzichten müssen. Es ist daher ratsam, sich im Vorfeld genau über die angebotenen Leistungen und Tarife zu informieren und gegebenenfalls auch mit einem Versicherungsberater zu sprechen.

Sollten Sie dennoch zu dem Entschluss kommen, Ihre Zahnzusatzversicherung kündigen zu wollen, empfehlen wir Ihnen, sich frühzeitig um eine neue Versicherungslösung zu kümmern. Denn gerade im Bereich der Zahngesundheit können unerwartete Kosten schnell hohe finanzielle Belastungen darstellen.

Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 2 Kalenderjahre. Der Vertrag kann danach zum Ende eines jeden Kalenderjahres gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

Muss ich Gesundheitsfragen beantworten, um die Zahnzusatzversicherung abzuschließen?

Ja, Sie müssen Gesundheitsfragen beantworten, um die Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Dies dient dazu, dass die Versicherungsgesellschaft ein besseres Verständnis für Ihren Gesundheitszustand hat und somit das Risiko besser einschätzen kann. Es ist wichtig, ehrliche Antworten zu geben, da falsche Angaben zu einer Ablehnung des Versicherungsantrags oder im schlimmsten Fall sogar zur Kündigung der Versicherung führen können. Wenn Sie Bedenken bezüglich Ihrer Gesundheit haben, sollten Sie sich vorab mit Ihrem Zahnarzt beraten und gegebenenfalls eine ärztliche Untersuchung durchführen lassen. Eine Zahnzusatzversicherung kann Ihnen helfen, hohe Kosten für zahnärztliche Behandlungen zu vermeiden und somit Ihre Zahngesundheit langfristig zu erhalten.

Sind Zahnprophylaxe und Vorsorgeuntersuchungen in der Zahnzusatzversicherung enthalten?

Ja, bei unserer Zahnzusatzversicherungen sind Zahnprophylaxe und Vorsorgeuntersuchungen enthalten. Die erstattungsfähigen Kosten betragen 120,- € pro Kalenderjahr. Denn eine regelmäßige zahnärztliche Vorsorge ist ein wichtiger Bestandteil der Zahngesundheit und kann dazu beitragen, teure Behandlungen zu vermeiden. Eine gute Zahnzusatzversicherung sollte daher auch diese Leistungen abdecken.

Kann ich meinen bestehenden Zahnersatz durch eine Zahnzusatzversicherung versichern lassen?

Ja, Sie können Ihren bestehenden Zahnersatz durch eine Zahnzusatzversicherung versichern lassen. Eine solche Versicherung bietet Ihnen zusätzlichen Schutz und finanzielle Unterstützung für die Kosten von Zahnbehandlungen, die nicht von Ihrer regulären Krankenversicherung abgedeckt werden. Mit einer Zahnzusatzversicherung können Sie sich vor unerwarteten Kosten schützen und sicherstellen, dass Sie jederzeit Zugang zu qualitativ hochwertiger zahnmedizinischer Versorgung haben. Es lohnt sich also auf jeden Fall, darüber nachzudenken, ob eine Zahnzusatzversicherung für Sie sinnvoll ist.

Gibt es eine Mindestvertragslaufzeit für die Zahnzusatzversicherung?

Ja, die Mindestvertragslaufzeit für die Zahnzusatzversicherung der Zahnzusatz-Experten beträgt zwei Kalenderjahre.

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